Nachteilsausgleich


Zum Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz:

 

"Das Entscheidungskriterium dafür, was eine Maßnahme des Nachteilsausgleichs und was ein Notenschutz ist, ist die Zielsetzung der Prüfung."

 

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich soll – wie der Name sagt – bestehende Nachteile ausgleichen.

 

Als banales Beispiel

Eine Brille und ein Hörgerät sind Mittel des Nachteilsausgleichs. Um einen bestehenden Nachteil tatsächlich auszugleichen, müssen sie allerdings zur bestehenden Einschränkung passen.

 

Ein Hörgerät kann einem schwerhörigen Schüler helfen, nicht jedoch einem kurzsichtigen. Ebenso braucht eine schwerhörige Schülerin ein passendes Hörgerät und eine Brille, wenn zusätzlich eine Sehbehinderung besteht.

 

So kann eine Arbeitszeitverlängerung bei einer Klassenarbeit ein Nachteilsausgleich sein, oft aber kein ausreichender. Häufig können technische Hilfsmittel (z. B. für das Vorlesen lassen des Textes durch elektronische Geräte) Teil eines wirkungsvollen Nachteilsausgleichs sein. Dies wird noch viel zu wenig genutzt.

 

Informationen zum Nachteilsausgleich

finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesverbands <Link>

 

Informationen zur Notengebung

finden Sie auch auf der Seite des Niedersächsischen Landesverbands <Link> 

 

Einige Merksätze zum Nachteilsausgleich:

  • "Ein Nachteilsausgleich, der nicht wirkt, ist kein Nachteilsausgleich."
  • "Nachteilsausgleich - damit Schüler/innen überhaupt in den Wettstreit mit anderen treten können."
  • "Nachteilsausgleich IST zu gewähren = Grundrecht.“
  • "Maßnahmen der Schule sind nicht von einem Gutachten abhängig. Die Schule darf kein Gutachten verlangen und muss von sich aus tätig werden."

Zum Notenschutz:

 "Niemand darf wegen Leistungen im Rechtschreiben innerhalb der Schullaufbahn (das gilt nicht beim Abschluss) sitzenbleiben."

Falls eine Schule Fördermaßnahmen davon abhängig macht, dass zusätzlich außerschulische Fördermaßnahmen stattfinden:
"Der Begriff außerschulische Förderung ist nicht normiert. Auch Förderung innerhalb der Familie ist außerschulische Förderung."


Vortrag "Von Legasthenie/Dyskalkulie betroffen! Welche Rechte die Betroffenen?" 

Die sehr informative Präsentation "Von Legasthenie/Dyskalkulie betroffen! Welche Rechte die Betroffenen?" des Vorsitzenden des Landesverbandes Legsthenie und Dyskalkulie Niedersachsen e.V. steht auf der Homepage des Landesverbandes zum Download bereit.